Nachhaltigkeitsindikatoren Nachhaltige Kommunalentwicklung

Im Themenschwerpunkt Nachhaltige Kommunalentwicklung gibt es folgende Indikatoren:

Erfasst wird die Anzahl der Menschen, die im Bezugsjahr durch Umzug in die Kommune zuziehen oder sie verlassen. Die Differenz dieser beiden Werte ergibt den Wanderungssaldo.

Eine nachhaltige Kommunalentwicklung zeichnet sich dadurch aus, dass die Bewohner in der Kommune ihren Lebensmittelpunkt und für sich und ihre Kinder Perspektiven sehen.

Die Zahl der Frauen im Kommunalparlament wird in Bezug gesetzt zur Gesamtzahl der gewählten Mandatsträger. Die Angaben beziehen sich jeweils auf das unmittelbare Ergebnis der Wahlen. Eine im Einzelfall durch vorzeitiges Ausscheiden eines Mandatsträgers und durch Nachrücken bedingte geringfügige Verschiebung während der Wahlperiode kann unberücksichtigt bleiben.

Frauen und Männer sollten auf allen politischen Ebenen gleichberechtigt über Zukunftsfragen entscheiden, einschließlich Fragen der nachhaltigen Kommunalentwicklung. Dieser Forderung kann mit einer ausgewogenen Anzahl an Mandaten für Frauen und für Männer in den entsprechenden Gremien am besten entsprochen werden.

Kommunale Schulden sind alle am Ende eines Jahrs bestehenden Schulden bei Kreditinstituten, Versicherungen, Bausparkassen, der Sozialversicherung sowie im Ausland direkt aufgenommene Darlehen. Dazu gehören auch Wertpapierschulden der Gebietskörperschaften.

Schon allein durch Zinszahlungen aufgrund der bestehenden Schulden werden Handlungsspielräume künftiger Generationen belastet.

Die Wahlbeteiligung ermittelt sich als Prozentsatz der Wahlberechtigten, die sich, mit gültiger oder ungültiger Stimme, an der Wahl beteiligt haben. Generell gilt die Höhe der Wahlbeteiligung als Maß der Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung legitimiert die demokratisch Gewählten. In Deutschland sind alle Deutschen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Hauptwohnsitz haben. In Baden-Württemberg gilt – wie in einigen anderen Bundesländern – ein aktives Wahlrecht zur Kommunalwahl bereits ab einem vollendeten 16. Lebensjahr.

Im Rahmen einer nachhaltigen Kommunalentwicklung interessiert besonders die Beteiligung bei Wahlen auf kommunaler Ebene, denn traditionsgemäß gehen mehr Wahlberechtigte bei Bundes- und Landtagswahlen zur Urne als bei Europa- und Kommunalwahlen.