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28.12.2011 - Mit großem Knall sicher ins Neue Jahr

Zum Jahreswechsel ereignen sich immer wieder zahlreiche Brände und Unfälle durch Feuerwerkskörper. Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer gelten für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk einschränkende Vorschriften. Beispielsweise ist geregelt, wann diese Artikel verkauft und abgebrannt werden dürfen.

In diesem Jahr findet der Verkauf von Donnerstag, 29., bis Samstag, 31. Dezember 2011, statt. Verwendet werden darf das Feuerwerk nur von Samstag, 31. Dezember 2011 bis Sonntag, 01. Januar 2012.

Wer Raketen und Böller vor oder nach diesen beiden Tagen abbrennt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Grundsätzlich dürfen Feuerwerksartikel (Kleinfeuerwerk der Klasse II) nur an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche sind selbst dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt.

„Feuerwerkskörper enthalten explosive Stoffe und sind gefährlich. Deshalb sollte man ausschließlich Feuerwerkskörper verwenden, die vom Bundesamt für Materialprüfung (BAM) zugelassen wurden“, rät Alexander Ell vom Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Lahr. Außerdem sollte man beim Kauf des Feuerwerks darauf achten, dass die Ware eine Prüfnummer des BAM trägt.

„Finger weg von nicht zugelassenen und gefälschten Feuerwerkskörpern, die illegal nach Deutschland gelangen. Zu kurze Zündschnüre und mangelhafte Verarbeitung können hier tödliche Folgen haben“, warnt Alexander Ell. Ebenso fatal können auch Basteleien an Feuerwerkskörpern und das Experimentieren mit Schwarzpulver sein. „Schon kleine Stöße, Reibung, Elektrostatik oder eine unbemerkte Zündquelle kann den Böller Marke Eigenbau zur Explosion bringen“, weiß der Fachmann.

Die Stadt Lahr rät, Feuerwerkskörper im Fachhandel zu kaufen und immer nur soviel, wie an Silvester auch abgebrannt wird. Die Feuerwerkskörper sollten an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

Hinweise zur Verwendung von Feuerwerk:
Das bisher aus Lärmschutzgründen geltende Verbot, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen pyrotechnische Gegenstände abzubrennen, wurde erweitert. Seit 1. Oktober 2009 ist Silvesterfeuerwerk auch in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern als besonders brandgefährdete Gebäude generell verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Gebrauchshinweise auf den Feuerwerkskörpern sollte man sich vor dem Zünden unbedingt aufmerksam durchlesen. Raketen und Böller sollten niemals in geschlossenen Räumen angezündet werden. Am besten zündet man Feuerwerkskörper mit ausgestrecktem Arm an und geht danach sofort in einen ausreichenden Sicherheitsabstand. Während des Abbrennens Feuerwerkskörper nicht in der Hand halten und sogenannte Blindgänger niemals erneut anzünden.

Feuerwerk nie in der Nähe von leicht brennbaren Materialien abbrennen. Bei Höhenfeuerwerk stets auch die Umgebung beachten: Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge sollten nicht in der Nähe sein. Achten Sie z.B. auch auf Betriebsgelände mit abgelagerten brennbaren Materialien oder auf landwirtschaftliche Einrichtungen.

Standsichere Abschussmöglichkeiten verwenden. Leere Sektflaschen sind als Startrampe nicht geeignet. Besser ist eine Getränkekiste, in der eine offene Flasche für die Raketen steht.

Unbedingt Windrichtung und Windgeschwindigkeit beachten, da bei starkem Wind die Flugbahn von Feuerwerkskörpern unberechenbar ist. Im Zweifelsfall auf das Feuerwerk verzichten.

Nie Feuerwerkskörper in Richtung von Gebäuden abschießen! Personen an Fenstern und Balkonen werden dadurch erheblich gefährdet. Raketen können Fensterscheiben durchschlagen!

Das Abschießen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern aus Fenstern und von Balkonen sollte ebenfalls unterlassen werden.

Generell dürfen Feuerwerkskörper nie gegen Personen oder Tiere gerichtet werden. Folgenschwere Verletzungen der Augen, Verbrennungen und Gehörschäden zählen zu den häufigsten Gründen für Rettungsdiensteinsätze in der Silvesternacht. Feuerwerkskörper auch nie gegen fahrende Fahrzeuge richten. Durch die Schreckreaktion der Kraftfahrer kann es zu schwerwiegenden Unfällen kommen. Auch zu geparkten Fahrzeugen sollte man beim Abbrennen von Feuerwerk genügend Abstand halten, da sich Kraft- und Schmierstoffablagerungen entzünden können.

Wer Silvester nicht zu Hause verbringt, sollte alle Fenster und besonders Dachluken geschlossen halten. Leichtbrennbares Material z.B. auf Terrasse oder Balkon kann gefährlich sein – deshalb besser entfernen. Bitten Sie Ihre Nachbarn um Kontrolle.

Feuerwerkskörper, die nicht ordnungsgemäß gezündet haben, sollten entfernt werden, da besonders an den Folgetagen Gefahr für spielende Kinder besteht. Vor dem Entfernen jedoch eine ausreichende Zeit warten.

Kinder sind von Feuerwerkskörpern nicht nur besonders fasziniert, sondern auch besonders gefährdet. Sie sollten über die Gefahren, die davon ausgehen können, informiert und während des Abbrennens beaufsichtigt werden.

In den vergangenen Jahren sind die sogenannte Himmelslaternen, Skyballons, Skylaternen oder Wunschlaternen (Mini-Heißluftballons) sehr beliebt geworden. Bislang wurden diese als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb angesehen, die unter die Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes fallen und einer Genehmigung der Regierungspräsidien bedürfen. Eine Änderung der Luftverkehrsordnung im vergangenen Jahr hat diese Einordnung aufgehoben. Da die Himmelslaternen in der Luft in keiner Weise gesteuert werden können und der Absturz eines brennenden Lampions schon mehrfach zu Bränden mit erheblichen Schäden geführt hat, wird durch das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg momentan eine Polizeiverordnung vorbereitet, die die Himmelslaternen komplett verbieten soll. Diese Verordnung soll schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden.

Aus einem Silvesterspaß kann durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden. Für Kinder und Jugendliche sind Eltern oder andere Aufsichtpflichtige mitverantwortlich.

Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 oder 110 gewählt werden.