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16.12.2010 - Rechtsstreit mit ehemaliger Mitarbeiterin abgeschlossen Kein Mobbing bei Stadt Lahr

Die ehemalige Mitarbeiterin der Stadt Lahr, Bianca Sitzius, hat gegen die Stadt und weitere Beteiligte Ansprüche wegen Mobbings und Schadensersatz geltend gemacht.

Sowohl das Arbeitsgericht Freiburg (mit Urteil vom 20. November 2009) als auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (mit Urteil vom 20. Juli 2010) haben die Ansprüche vollständig zurückgewiesen. Die Gerichte haben festgestellt, dass kein Mobbing vorgelegen hat und Bianca Sitzius die geltend gemachten Ansprüche nicht zustehen.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in seinem Berufungsurteil die Revision nicht zugelassen. Bianca Sitzius hat gegen diese Entscheidung keine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg ist damit rechtskräftig und der Rechtsstreit abgeschlossen.