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05.12.2008 - Immer wieder Falschparker am Urteilsplatz

Nach der Umgestaltung ist der Urteilsplatz ein offener und einladender Ort geworden, ein Parkplatz ist es jedoch nicht! Darauf weist die Stadt Lahr jetzt deutlich hin. Obwohl er als verkehrsberuhigter Bereich mit den entsprechenden Verkehrszeichen beschildert ist, nutzen ihn viele Autofahrer als Parkplatz. Abgesehen von kurzem Halten für eine schnelle Erledigung am Ort, ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Urteilsplatz aber nicht erlaubt. Polizei und Gemeindevollzugsdienst kontrollieren daher intensiv. Wegen der oft großen Zahl der Falschparker müssen die Mitarbeiter der Stadt ganze Listen fertigen, anhand derer das Rechenzentrum schriftliche Verwarnungen ausstellt. Autofahrer, die keinen Verwarnungshinweis am Scheibenwischer finden, können also nicht davon ausgehen, dass ihr Fahrzeug nicht beanstandet und das unzulässige Parken geduldet wurde. Die "Rechnung" für den vermeintlich günstigen Parkplatz wird per Post zugestellt.

Polizei und Stadtverwaltung bitten die Verkehrsteilnehmer dringend, den verkehrsberuhigten Bereich nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren und als Aufenthaltsfläche ohne Parkmöglichkeiten zu respektieren. Regelmäßige Kontrollen zu jeder Tages- und Nachtzeit werden weiterhin stattfinden.