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09.12.2008 - Feuer zur Böschungspflege – nur nach den Feuerregeln!

Nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württembergs ist das Abbrennen von Böschungen verboten. Für den Kaiserstuhl, die Breisgau-Gemeinden des Landkreises Emmendingen (mit Ausnahme von Emmendingen-Mundingen) und des Ortenaukreises sowie für den Tuniberg wurde eine vorläufige Ausnahmegenehmigung für den kommenden Winter gegeben.

Auch in diesem Winter können somit in Lahr ausgewiesene Böschungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen kontrolliert gebrannt werden. Von der Stadt Lahr wird aber ausdrücklich daraufhingewiesen, dass nur Personen die eine besondere Brennberechtigung besitzen das Feuer anwenden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Anwender die Feuerregeln kennt und auch beachtet.

Deshalb findet auch in diesem Jahr wieder ein Schulungsabend über das Feuer zur Böschungspflege statt. Hier werden die rechtlichen Voraussetzungen, die Regeln zur Anwendung des Feuers und die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt vorgestellt. Der Informationsabend findet diesmal in Kenzingen statt, in der Alten Festhalle in der Balgerstraße am 16. Dezember 2008 um 19:30 Uhr. Der Besuch der Veranstaltung ist frei, für die Brennberechtigung ist eine Gebühr von 20 Euro zu entrichten.

Wer wissen möchte ob er auf seinem Böschungsstück brennen darf oder nicht, kann bei der Stabsstelle Umwelt im Rathaus 2 Einsicht in eine Karte des Landratsamtes Ortenaukreis nehmen. Im Rathaus und in den Ortsverwaltungen liegt auch die kostenlose Broschüre „Böschungspflege und Feuereinsatz im Rebgebiet“ aus. Sie enthält Hinweise zu einer wirkungsvollen Böschungspflege, stellt die Hintergründe zum Feuereinsatz dar und erläutert die Feuerregeln.

Die Feuerregeln wurden von Vertretern aus Winzerschaft, Gemeinden, Naturschutz und Behörden gemeinsam erarbeitet. Sie stellen sicher, dass die Schäden an der Tierwelt durch das Feuer möglichst gering bleiben. Werden wie im letzten Winter Verstöße gegen die Bedingungen festgestellt so werden diese ordnungsrechtlich verfolgt. Um Fehlalarmierungen der Feuerwehr zu vermeiden, sollte über ein bevorstehendes Brennen auch die Leitstelle der Feuerwehr in Offenburg informiert werden.

Die Feuerregeln
Feuer ist auf Südböschungen (von Ost über Süd bis West) vom 1. Dezember bis 28./29. Februar bei höchstens 10°C erlaubt.
Ein Feuereinsatz auf Nordböschungen (von West über Nord bis Ost) ist vom 1. Dezember bis 15. März bei höchstens 15°C möglich.
Um eine Schädigung der Tierwelt möglichst gering zu halten, darf dieselbe Fläche nur in jedem zweiten Winter und nur von unten nach oben gebrannt werden.
Ein Brandabschnitt darf nie länger als 40m sein. Es muss ein Mosaik von gleichgroßen gebrannten und nicht gebrannten Flächen entstehen.
Richtiges Abbrennen beginnt möglichst früh in der Feuersaison auf den Südböschungen bei kühlem Wetter.