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17.02.2017 - Anmeldeformulare werden über Schulen verteilt und liegen bei städtischen Einrichtungen aus Anmeldung für die Stadtranderholungen 2017 beginnt

Das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Lahr bietet in den Sommerferien wieder die beliebten Stadtranderholungen auf dem Freizeithof Langenhard an. Die erste Freizeit findet vom 31. Juli bis 11. August 2017 statt, die zweite dauert vom 28. August bis zum 08. September 2017. Anmeldebeginn ist am Freitag, 24. März 2017, von 14:30 bis 16:30 Uhr im Kinder- und Jugendbüro, Jammstraße 9. Anmeldeformulare werden ab Donnerstag, 23. März 2017, über die Schulen verteilt und liegen bei städtischen Einrichtungen aus.

Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder aus Lahr, die eine Schule besuchen und bei Beginn der ersten Freizeit noch nicht älter als zwölf Jahre beziehungsweise bei der zweiten Freizeit nicht älter als 14 Jahre sind. Das Teilnehmerentgelt beträgt 180,00 Euro für Kinder aus Lahr. Pro Freizeit gibt es 250 Plätze. Für die "Ältesten" (die 13- bis 14-Jährige) gibt es auf der zweiten Stadtranderholung nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen.

Ab 01. Juli 2017 (Stadtranderholung I) beziehungsweise ab 01. Mai 2017 (Stadtranderholung II) werden noch freie Plätze an Kinder umliegender Gemeinden vergeben. Das Teilnehmerentgelt beträgt in diesem Fall 260,00 Euro. Die Kinder müssen an Bushaltestellen im Lahrer Stadtgebiet gebracht werden.

Einkommensschwache Familien haben die Möglichkeit einen Antrag auf Ermäßigung beziehungsweise Kostenübernahme beim Landratsamt Ortenaukreis zu stellen. Unter bestimmten Bedingungen kann nachrangig auch der Lahr-Pass berücksichtigt werden.

Anmeldungen für Kinder mit Behinderung, die eine Einzelbetreuung benötigen, laufen ab diesem Jahr – ebenfalls ab 24. März 2017 – über das Büro der Offenen Hilfen der Lahrer Werkstätten, Telefon 07821 / 909 252.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare (ab 24. März 2017) gibt es im Kinder- und Jugendbüro, Telefon 07821 / 920 888-0 und unter www.kjb.lahr.de.