Blick von unten zur Glasfassade des Bürgerbüros mit dem Schild "Rathaus"

Abwassergebühren - Erstattung

Einleitung

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass eine Messeinrichtung vorhanden ist.

Anträge auf Erstattung der Abwassergebühren sind bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen und werden von der Abteilung Beteiligungen, Betriebswirtschaft und Steuern bearbeitet.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitung Lahr